Grundsätzlich
Der Schengen-Raum, auch Schengen-Gebiet, bezeichnet vor allem in der Umgangssprache die Gemeinschaft derjenigen Staaten, unter denen systematische Personengrenzkontrollen im Regelfall nicht mehr stattfinden. Zollkontrollen, vor allem zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittstaaten, sind dagegen weiterhin möglich. Die Regeln, die an den Außen- und Binnengrenzen des Schengen-Raums gelten – dazu gehören u. a. stichprobenartige Personenkontrollen sowie systematische Personenkontrollen aus besonderem Anlass – ergeben sich nicht aus den Bestimmungen über den Schengen-Raum, sondern aus dem Schengener Grenzkodex.
Der Schengenraum deckt die meisten EU-Länder ab, mit Ausnahme von Irland und den Ländern die bald zur Zone beitreten werden; Rumänien, Bulgarien, und Zypern. Obwohl nicht Mitglied der EU, gehören Länder wie; Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein ebenfalls zur Schengen-Zone. Das Vereinigte Königreich wandte während seiner EU-Mitgliedschaft – wie Irland – nur wenige Regeln des Schengen-Besitzstands an und war deswegen zu keiner Zeit Mitglied des Schengen-Raums. Mit dem Ende der Übergangszeit am 31. Dezember 2020 nach dem Austritt des Staates aus der Europäischen Union zum 31. Januar 2020 sind die wenigen bestehenden Verknüpfungen mit dem Schengen-Besitzstand vollständig erloschen. Das Vereinigte Königreich strebt jedoch für seine Bürger in Gibraltar die Aufnahme in den Schengen-Raum an. Eine Einigung über einen möglichen Rahmen für ein Abkommen zu Gibraltar haben Spanien und das Vereinigte Königreich am 31. Dezember 2020 erzielt. Der Betritt erfolgt mit hoher Wahrscheinlichkeit.